Kosten
Wie hoch sind die Ausbildungsgebühren?
Für Mitglieder der DGVT sind es 15.750 Euro, für Nicht-Mitglieder 16.650 Euro (Stand: ab Frühjahr 2024). Zu diesen Gebühren kommen noch die Kosten für 50 Std. Einzelsupervision hinzu, 110 Euro pro Stunde (Stand: Herbst 2023).Zu berücksichtigen ist bei der Berechnung, und da sollte bei Vergleichen mit den Angaben anderer Institute genau nachgerechnet werden, dass eine Vergütung der Praktischen Ausbildung die kompletten Ausbildungskosten voll abdecken oder sogar noch darüber hinausgehen kann. Allerdings sind diese Einnahmen erst in der 2. Ausbildungshälfte zu erzielen.
Ein Rechenbeispiel:Die Ambulanz des Ausbildungszentrums bezahlt 54 Euro (zzgl. evtl. Boni) für die Durchführung einer Behandlungsstunde im Rahmen der Praktischen Ausbildung. Würden alle 600 notwendigen Behandlungsstunden in der Ausbildungsambulanz durchgeführt, könnten ca. 32.400 Euro brutto (54 Euro x 600h) erwirtschaftet werden. Abzüglich 5.500 Euro Supervisionskosten (50 x 110 Euro) ergibt das bei einer Mitgliedschaft bei der DGVT ein Plus von 11.150 Euro. Da manchmal mehr als 600 Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung durchgeführt werden (bis zu 800 Behandlungsstunden sind möglich) erhöhen sich die Einnahmen während der Ausbildung ggf. entsprechend (800 x 54 = 43.200 Euro).
Wie setzen sich die Ausbildungskosten zusammen?
In der Regel decken die Gesamtkosten die Kosten für den theoretischen Unterricht, für die Selbsterfahrung, für die Gruppensupervision* und für alle Verwaltungskosten. Außerdem sind auch die Kosten für diverse Ausbildungsmaterialien enthalten. Zusätzlich fallen Kosten am Ausbildungsende zwischen 250 bis 400 EUR für die Prüfungsorganisation an.Es entstehen weiterhin Übernachtungskosten für Selbsterfahrungsblöcke in Tagungshäusern, die jedoch von uns bezuschusst werden und ggfs. Kosten für An- und Abreise zu den Tagungshäusern.Die Organisation der Finanzierung der Gruppensupervision kann sich in der Zukunft evtl. verändern.
Wie werden die Ausbildungsgebühren verwendet?
Die Lehrgänge sind kostendeckend kalkuliert. Ziel des DGVT-Ausbildungsverbundes (AV) ist es, den Auszubildenden die Ausbildung so kostengünstig wie möglich anzubieten. Von den Gebühren werden neben den direkten Kosten für die Durchführung der Ausbildungsbausteine auch die Aufwendungen vor Ort sowie die Gesamtverwaltung bezahlt.
Die Einnahmen der Ambulanz werden anteilig an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt, und ansonsten für die Gewährleistung des Ambulanzbetriebes und weitere Ausbildungsaufgaben eingesetzt. Die Durchführung der Ausbildung ist mit vielfältigen Aufwendungen verbunden, z.B. Personalkosten, Raumkosten, Technik, Bibliothek, Verwaltung usw.
Gibt es Prüfungsgebühren?
Die staatlichen Prüfungen gehören nicht zur Ausbildung, die Ausbildungszentren sind von staatlicher Seite aber zu deren Organisation und Durchführung verpflichtet. Daher wird für die Durchführung der mündlichen Prüfung lediglich eine Pauschale als anteilige Finanzierung der Prüfungsorganisationskosten erhoben. Hinzu kommen Kosten für die Teilnahme am Repetitorium, welche wir bezuschussen.
Das Abschlusszertifikat des AV, das detailliert eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie bescheinigt, ist in den Ausbildungskosten enthalten.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
In der Regel wird jeweils ein Zwölftel der Gesamtgebühren vierteljährlich durch Einzugsvollmacht bei der dreijährigen Ausbildung vom persönlichen Konto abgebucht. Damit sind die jährlichen Ausbildungskosten genau berechenbar. Lediglich die Kosten für die Einzelsupervision fallen direkt bei den Supervisor*innen an.
Muss ich noch mit irgendwelchen zusätzlichen und vorher nicht bekannten Kosten rechnen?
Zusätzliche Kosten können ggf. dadurch anfallen, dass Blockseminare oder Selbsterfahrungsseminare als Kompaktveranstaltungen in Tagungshäusern durchgeführt werden.Diese können bei Bedarf auch von den Auszubildenden selbst organisiert werden. Diese möglichen Kosten werden am Anfang der Ausbildung bekannt gegeben.Darüber hinaus gibt es nur noch persönliche Kosten, die durch Fahrtkosten,Fachbücher usw. entstehen. Auch hier unterstützen wir die Auszubildenden mit Zuschüssen.
Kann BAföG beantragt werden?
Ja, im Prinzip, da es sich um eine Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz handelt. Es gibt bundesweit Teilnehmer*innen, die einen BAföG-Antrag mit Erfolg gestellt haben, wobei dies nur für die dreijährige Vollzeitausbildung möglich ist. Auskunft geben in der Regel die für den Wohnort zuständigen Studentenwerke.Nähere Auskunft über den Ort der Antragstellung erteilt das regionale Ausbildungszentrum. Wichtig ist zu wissen, dass BAföG einkommensabhängig als verzinsliches Volldarlehen gewährt wird. Da zahlreiche Bedingungen zu berücksichtigen sind, ist eine Information beim zuständigen Studentenwerk oder bei der zuständigen Landesregierung sinnvoll. Ein Versuch sollte durchaus unternommen werden.
Welche weiteren Zuschussmöglichkeiten für die Ausbildung gibt es?
Es wurde bereits Wohngeld mit Erfolg beantragt.Beim Bundesverwaltungsamt kann ein Bildungskredit beantragt werden (siehe:http://www.bundesverwaltungsamt.de).Auch hierfür gelten bestimmte Bedingungen, z.B. Altersgrenzen, die berücksichtigt werden müssen.
Und wenn mir während der Ausbildung das Geld ausgeht?
Der DGVT-Ausbildungsverbund (AV) selbst gewährt zwar keine Zuschüsse zur Ausbildung. Die AV und auch die regionalen Ausbildungszentren haben jedoch bisher in Härtefällen im Gespräch mit finanziell sehr belasteten Teilnehmer*innen Wege gefunden, dass diese die Ausbildung zu Ende führen können. Vor dem Gespräch mit der Geschäftsführung in Tübingen können sich Teilnehmer*innen vertrauensvoll auch zunächst an ihre regionale Ausbildungsleitung wenden.Wichtig ist, dass diese Ausbildungsteilnehmer*in Teilnehmer*innen keine Sorgen haben, das Gespräch mit ihrer Leitung zu suchen.
Was kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden?
Die Ausbildungsgebühren, die Fahrtkosten zu den Ausbildungsveranstaltungen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (vor allem im Rahmen von Blockveranstaltungen), Ausbildungsmaterialien usw. können in der Regel als Werbungskosten in voller Höhe geltend gemacht werden. Müssen die Einkünfte aus der Ambulanztätigkeit versteuert werden?Ja, im Rahmen des individuellen Einkommensteuerverfahrens. Allerdings können im Rahmen der Steuererklärung alle Ausbildungskosten abgesetzt werden.
Müssen die Einkünfte aus der Ambulanztätigkeit versteuert werden?
JA, im Rahmen des individuellen Einkommensteuerverfahrens. Allerdings können im Rahmen der Steuererklärung alle Ausbildungskosten abgesetzt werden.